Der Behindertenpass ist vor allem dann wichtig, wenn deine Behinderung nicht (wirklich) sichtbar ist. Mit diesem Ausweis erhältst du Ermäßigungen für Tickets (Bahn, Bus, Eintritte…) aufgrund des Grades der Behinderung, der mittels eines Gutachtens festgestellt wird. Es ist ein österreichischer Ausweis. Die Einführung einer europäischen Disability ID Card ist in Planung.
Mehr Infos zum Behindertenpass beim Sozialministeriumservice. Dort findest du auch den Antrag.
Grundsätzlich gilt: je höher der Grad der Behinderung (GdB), desto vorteilhafter. Beispielsweise ist eine Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigten Behinderten erst ab einem GdB ab 50% möglich. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich u.a. auch nach dem GdB. Zusatzeintragungen wie Begleitperson oder Unzumutbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel sind wichtig. Nur mit letzterer Zusatzeintragung bekommt man den Euro Key (WC Schlüssel für Rollstuhl WC) oder den Parkausweis.
Der Behinderten-Parkausweis ist beim Fahrzeug innen dort hinzulegen, wo sonst die Parkuhr oder der Parkschein liegt. Er berechtigt, das Fahrzeug in Kurzparkzonen und an ausgewiesenen Behindertenparkplätzen zu parken. Der Ausweis ist nicht an das Fahrzeug, sondern an den Fahrer gebunden.
Hier gibt es den Antrag auf einen Parkausweis.
Menschen mit Behinderung erhalten – bei Vorliegen aller Voraussetzungen – automatisch von der ASFINAG eine kostenlose digitale Jahresvignette für das auf sie zugelassene mehrspurige Kfz.
Details dazu hier:
Vignette für Menschen mit Behinderung
Der Mobilitätszuschuss ist eine finanzielle Unterstützung für Rollstuhlnutzer*innen bzw. braucht man den Eintrag “Unzumutbarkeit Benützung öffentlicher Verkehrsmittel”, die als Pauschalbetrag im Jahr gewährt wird.
Grundsätzlich werden Rollstuhlnutzer*innen mit einem aufrechten Dienstverhältnis vom Bund unterstützt. Manchmal springt das jeweilige Bundesland ein, wobei die Förderkriterien sehr unterschiedlich sind.
Mehr erfährst du beim ÖZIV.
Der WC Schlüssel sperrt jedes öffentliche Rollstuhl-WC in ganz Europa und noch mehr. Nicht jede*r kann den Schlüssel beantragen und nur manchmal ist er kostenfrei. Über den Behindertenrat wird der Antrag gestellt, daher weiß der Behindertenrat über alles Bescheid. Zum Behindertenrat.
Für Arbeitgeber*innen ist das wichtig. Sie müssen eine gesetzliche Einstellungsquote angestellten MmB erfüllen, um eine "Ausgleichstaxe" nicht zu bezahlen.
Als MmB muss man sich aktiv beim Sozialministeriumservice melden, um zu sagen, dass man eine Behinderung von über 50% hat. Der*die Arbeitgeber*in kann die Information nicht ans Amt weitergeben, er oder sie muss sich diese Information vom Amt holen. Wenn man zum Kreis der begünstigt Behinderten zählt, bedeutet das, dass man als Arbeitnehmer*in Vorteile daraus ziehen kann, und auch als Arbeitgeber*in kann man auf Förderungen zugreifen, auf die man ohne MmB keinen Anspruch hätte.
Mehr dazu hier: Unternehmensservice Portal.
Oft wird der erhöhte Kündigungsschutz als No 1 Vorteil für Arbeitende mit Behinderung gesehen. Gleichzeitig ist der erhöhte Kündigungsschutz zusammen mit der Annahme der GdB bezieht sich auf die verminderte Leistung, die man mit Behinderung noch erbringen kann und somit die Leistungseinbußen, die der oder die Arbeitgeber*in in Kauf nehmen muss, als No 1 Grund für Arbeitgeber*innen KEINE MmB einzustellen. Hier sei ganz klar gesagt, dass der erhöhte Kündigungsschutz erst nach 4 Jahren eintritt.
Trotzdem wird die gesetzlich vorgeschriebene Einstellungsquote nicht erfüllt. Und das ist ein Inklusionsproblem. Denn eigentlich sollen MmB am gleichen Arbeitsmarkt wie Menschen ohne Behinderung die gleichen Erfahrungen machen; das tun sie nicht!
Mehr dazu hier: Das Problem mit der Quote.
In Österreich gibt es verschiedene steuerliche Erleichterungen für Menschen mit Behinderungen. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, die finanzielle Belastung für Menschen mit Behinderungen zu reduzieren. Hier sind einige der wichtigsten steuerlichen Erleichterungen in Österreich:
Personen mit Behinderungen haben Anspruch auf einen Behindertenpauschalbetrag. Dieser Betrag wird bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens berücksichtigt und variiert je nach Grad der Behinderung. Er kann nur geltend gemacht werden, wenn man kein Pflegegeld bezieht.
Personen mit Behinderungen können außergewöhnliche Belastungen geltend machen, die im Zusammenhang mit ihrer Behinderung entstehen. Hierzu zählen beispielsweise Kosten für medizinische Behandlungen, Therapien, notwendige Hilfsmittel oder auch spezielle Fahrtkosten.
Menschen mit Behinderungen, die ein behindertengerecht adaptiertes Fahrzeug nutzen, können eine Ermäßigung bei der motorbezogenen Versicherungssteuer erhalten.
Einige Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit der Betreuung von Menschen mit Behinderungen stehen, können von der Umsatzsteuer befreit sein.
Die Kosten für die Ausstellung von Behindertenausweisen und die erforderlichen Begutachtungen können ermäßigt oder ganz befreit sein. Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Bestimmungen und Voraussetzungen für diese steuerlichen Erleichterungen variieren können und dass regelmäßige Änderungen im Steuerrecht erfolgen können. Daher ist es ratsam, sich bei Bedarf direkt an das Finanzamt oder an einen Steuerberater zu wenden, um aktuelle und genaue Informationen zu erhalten, die auf die individuelle Situation zugeschnitten sind.
Oft ist es mit fortschreitender Symptomatik der FA schwierig bis unmöglich, eine Arbeit am ersten Arbeitsmarkt zu finden. Wenn das der Fall ist, gibt es in Österreich die Gelegenheit, eine Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension zu beziehen.
ACHTUNG: Sobald man als arbeitsunfähig gilt, hat man keinen Zugang zu AMS Unterstützung. Reha-Anträge können abgelehnt werden, da es oft darum gehen soll, für den Beruf fit zu bleiben.
In Pension zu gehen ist eine individuelle Entscheidung, die wohl überlegt sein muss und auch bei jedem*r anders zu beurteilen ist. Genauere Informationen darüber gibt es hier: Pension und Behinderung und bei den Versicherungsträgern.
Zur Erklärung: der 1. Arbeitsmarkt ist der, den wir alle kennen und von dem die Zahlen in sämtlichen Nachrichten sind. Der 2. Arbeitsmarkt ist der Werkstätten-Betrieb. Da verdienen Arbeitnehmer*innen Taschengeld statt Lohn, das Taschengeld ist viel geringer als der Lohn, es gibt weder Weihnachts- noch Urlaubsgeld und es darf keinen Betriebsrat geben. Firmen können in Werkstätten billigst produzieren, weil sie quasi keine Personalkosten haben, Arbeitnehmer*innen werden ausgebeutet, Endkunden sehen diesen Preisvorteil fast nie.
Dein Bandagist weiß über alles Bescheid. In der Regel wird dir ein Rollstuhl von deinem Sozialversicherungsträger zur Verfügung gestellt. Dein Bandagist übernimmt auch etwaige Reparaturen und die Instandhaltung.
Folgendes sollte unbedingt erwähnt werden: Ja, es ist richtig, was seitens dem medizinischen Fachpersonal und Professionisten gesagt wird: Muskulatur und Bewegungsvermögen nehmen ab. Man ist geneigt zu denken „Dann ist es besser, den Rollstuhl so lange wie möglich zu meiden.“
Das ist nicht unbedingt wahr. Man vergisst leicht die Freiheiten, die der Rollstuhl mit sich bringt. Er erleichtert enorm die verloren geglaubte Selbstständigkeit in Sachen Fortbewegung. Außerdem kann sich der Körper ausruhen und man ermüdet nicht zu schnell!
Die Erkrankung bringt leider oft mit sich, dass der bisher ausgeführte Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann. Die PV bietet die Möglichkeit einer beruflichen Umschulung an. Nach einer Genehmigung wird man dabei finanziell unterstützt und während des gesamten Prozesses begleitet. Einige Stellen bieten zu dem Thema fachlich kompetente Unterstützung an:
Information gibt es bei Fit2Work, beim Arbeitsmarktservice oder auch bei der Pensionsversicherungsanstalt.